Brasilien – ein neuer Partner
Die gewachsenen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Brasilien erfordern auch einen besonderen sozialrechtlichen Schutz der betroffenen Arbeitnehmer. Den gewährleistet im Bereich der Renten- und Unfallversicherung das neue deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen. Es wurde am 3. Dezember 2009 unterzeichnet und wird voraussichtlich im Jahr 2012 in Kraft treten.
Das Abkommen ist nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der europäischen Union gelten. Deutsche und brasilianische Renten werden somit ungekürzt in das Partnerland gezahlt. Außerdem können die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch durch die Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Auch Versicherungszeiten in bestimmten anderen Ländern können berücksichtigt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind als Verbindungsstellen für die Durchführung des Abkommens zuständig, wenn deutsche und brasilianische Versicherungszeiten vorliegen oder der Berechtigte in Brasilien wohnt oder als brasilianischer Staatsangehöriger in einem Drittstaat wohnt.
Die Vorteile des Abkommens kommen allerdings erst zum Zuge, nachdem es in Kraft getreten ist. Selbstverständlich können Sie sich aber schon jetzt mit Fragen zum deutsch-brasilianischen Abkommen an uns wenden.
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
29.09.2011









