Regelaltersrente

Sie haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn Sie

  • die Regelaltersgrenze erreicht

    und

  • die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

Sind Sie vor dem 1.1.1947 geboren, liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.

Sind Sie in der Zeit vom 1.1.1947 bis 31.12.1963 geboren, so wird für Sie die Regelaltersgrenze seit dem Jahr 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Ab welchem Lebensalter Sie die Regelaltersrente in Anspruch nehmen können, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

Anhebung der Altersgrenze

Versicherte

Geburtsjahr

Anhebung

um Monate

auf Alter Jahrauf Alter Monat
19471651
19482652
19493653
19504654
19515655
19526656
19537657
19548658
19559659
1956106510
1957116511
195812660
195914662
196016664
196118666
196220668
1963226610
196424670

Sind Sie nach dem 31.12.1963 geboren, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren.

 

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Regelaltersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist nicht möglich.

Auf die allgemeine Wartezeit sind anzurechnen:

  • Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
  • Kindererziehungszeiten
  • Pflichtbeiträge für Zeiten der nicht berufsmäßigen Pflege eines Angehörigen
  • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten oder unter Lebenspartnern
  • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
  • Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Flucht, politische Haft in der DDR)

Haben Sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt, kommt eventuell eine Beitragserstattung oder die weitere Zahlung von freiwilligen Beiträgen in Betracht.

Vertrauensschutzregelung

Wenn Sie vor dem 1.1.1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit verbindlich vereinbart haben, können Sie die Regelaltersrente weiterhin nach Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen. Das Gleiche gilt, wenn Sie vor dem 1.1.1964 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.


Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

03.01.2012