• English
  • Français
  • Ελληνικά
  • Italiano
  • Polski
  • Español
  • Türkçe

  • Pfeil nach untenDeutsch

Werte der Rentenversicherung

Aktuelle Beiträge zur Sozialversicherung

  • Rentenversicherung:

    • bis 31.12.2011: 19,9 Prozent
    • ab 1.1.2012:19,6 Prozent
  • Krankenversicherung: Für die Krankenversicherung gilt seit dem 1. Januar 2009 der Gesundheitsfonds. Der Gesamtbeitrag beträgt ab 1.1.2011 15,5 Prozent, davon entfallen auf die Versicherten und Rentner 8,2 Prozent.
  • Arbeitslosenversicherung: 3,0 Prozent
  • Pflegeversicherung: 1,95 Prozent (für Kinderlose: 2,2 Prozent)

Aktueller Rentenwert

(monatliche Altersrente für ein Kalenderjahr Durchschnittsverdienst)

  • vom 1.7.2009 bis 30.6.2011 monatlich 27,20 Euro West und 24,13 Euro Ost
  • ab 1.7.2011 monatlich 27,47 Euro West und 24,37 Euro Ost

Rechengrößen

Beitragsbemessungsgrenzen
BeitragsbemessungsgrenzeWestOst
ab 1.1.2003monatlich 5.100 Euromonatlich 4.250 Euro
ab 1.1.2004monatlich 5.150 Euromonatlich 4.350 Euro
ab 1.1.2005monatlich 5.200 Euromonatlich 4.400 Euro
ab 1.1.2006monatlich 5.250 Euromonatlich 4.400 Euro
ab 1.1.2007monatlich 5.250 Euromonatlich 4.550 Euro
ab 1.1.2008monatlich 5.300 Euromonatlich 4.500 Euro
ab 1.1.2009monatlich 5.400 Euromonatlich 4.550 Euro
ab 1.1.2010monatlich 5.500 Euromonatlich 4.650 Euro
ab 1.1.2011monatlich 5.500 Euromonatlich 4.800 Euro
ab 1.1.2012monatlich 5.600 Euromonatlich 4.800 Euro

Beitragssatz zur Rentenversicherung
Beitragssatz
ab 1.1.200319,5 Prozent
ab 1.1.200419,5 Prozent
ab 1.1.200519,5 Prozent
ab 1.1.200619,5 Prozent
ab 1.1.200719,9 Prozent
ab 1.1.200819,9 Prozent
ab 1.1.200919,9 Prozent
ab 1.1.201019,9 Prozent
ab 1.1.201119,9 Prozent
ab 1.1.201219,6 Prozent

Bezugsgröße
BezugsgrößeWestOst
ab 1.1.2003monatlich 2.380 Euromonatlich 1.995 Euro
ab 1.1.2004monatlich 2.415 Euromonatlich 2.030 Euro
ab 1.1.2005monatlich 2.415 Euromonatlich 2.030 Euro
ab 1.1.2006monatlich 2.450 Euromonatlich 2.065 Euro
ab 1.1.2007monatlich 2.450 Euromonatlich 2.100 Euro
ab 1.1.2008monatlich 2.485 Euromonatlich 2.100 Euro
ab 1.1.2009monatlich 2.520 Euromonatlich 2.135 Euro
ab 1.1.2010monatlich 2.555 Euromonatlich 2.170 Euro
ab 1.1.2011monatlich 2.555 Euromonatlich 2.240 Euro
ab 1.1.2012monatlich 2.625 Euro monatlich 2.240 Euro

Beiträge

Pflichtversicherte Arbeitnehmer

  • Normalbeitrag entsprechend dem Arbeitsentgelt, wobei grundsätzlich ½ der Arbeitgeber und ½ der Arbeitnehmer trägt; bei Berufsausbildung und einer Ausbildungsvergütung bis zu 325 Euro zahlt der Arbeitgeber den vollen Betrag.

Pflichtversicherte Selbständige

 

Pflichtversicherte Selbständige - Alte Bundesländer -
Jahr
(für)  
Mindestbeitrag  RegelbeitragHalber Regelbeitrag Mindestbeitrag für Hebammen mit Niederlassungserlaubnis  Höchstbeitrag
201179,60 Euro508,45 Euro254,22 Euro203,38 Euro1.094,50 Euro
201278,40 Euro514,50 Euro257,25 Euro205,80 Euro1.097,60 Euro

 

  

Pflichtversicherte Selbständige - Neue Bundesländer -
Jahr
(für)  
Mindestbeitrag  RegelbeitragHalber Regelbeitrag Höchstbeitrag
201179,60 Euro445,76 Euro222,88 Euro955,20 Euro
201278,40 Euro439,04 Euro219,52 Euro940,80 Euro

 

Freiwillig Versicherte

Freiwillige BeiträgeMindestbeitrag (West und Ost)Höchstbeitrag (West und Ost)
2011monatlich 79,60 Euromonatlich 1.094,50 Euro
2012monatlich 78,40 Euromonatlich 1.097,60 Euro

Verdienstgrenze

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen: monatlich 400 Euro


Aufteilung der Beiträge unmittelbarer Beitragszahler

Beiträge aus Sozialleistungen, die unmittelbar an die Rentenversicherungsträger gezahlt werden, sind wie folgt aufzuteilen:


Tabelle: Aufteilung der Beiträge unmittelbarer Beitragszahler
JahrBeitragsanteil RegionalträgerBeitragsanteil Deutsche Rentenversicherung Bund
201144,314 Prozent55,686 Prozent
201245,573 Prozent54,427 Prozent

Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten

Zulässiger Hinzuverdienst bei Altersrenten nach Erreichen der Regelaltersgrenze:

Keine Grenze,  Ausnahme: Rentner die gleichzeitig Bundestags- oder Europaabgeordnete sind.

Zulässiger Hinzuverdienst bei Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze:

Mindesthinzuverdienstgrenzen ab 1.7.2011

alte Bundesländerneue Bundesländer
1/3-Teilrente958,13 Euro850,00 Euro
1/2-Teilrente728,18 Euro646,00 Euro
2/3-Teilrente498,23 Euro442,00 Euro
Vollrente400,00 Euro400,00 Euro

Mindesthinzuverdienstgrenzen ab 1.1.2012

alte Bundesländerneue Bundesländer
1/3-Teilrente984,38 Euro873,29 Euro
1/2-Teilrente748,13 Euro663,70 Euro
2/3-Teilrente511,88 Euro454,11 Euro
Vollrente400,00 Euro400,00 Euro


Hinzuverdienstgrenzen bei Durchschnittsverdienern ab 1.7.2011

alte Bundesländerneue Bundesländer
1/3-Teilrenten1.916,25 Euro1.700,00 Euro
1/2-Teilrenten1.456,35 Euro1.292,00 Euro
2/3-Teilrenten996,45 Euro884,00 Euro
Vollrente400,00 Euro400,00 Euro

Hinzuverdienstgrenzen bei Durchschnittsverdienern ab 1.1.2012

alte Bundesländerneue Bundesländer
1/3-Teilrenten1.968,75 Euro1.746,58 Euro
1/2-Teilrenten1.496,25 Euro1.327,40 Euro
2/3-Teilrenten1.023,75 Euro 908,22 Euro
Vollrente400,00 Euro400,00 Euro


Hinzuverdienstgrenzen bei Höchstverdienern ab 1.7.2011 (bei einem Rentenbeginn im Jahr 2011)

alte Bundesländerneue Bundesländer
1/3-Teilrenten4.000,62 Euro3.533,29 Euro
1/2-Teilrenten3.040,47 Euro2.685,30 Euro
2/3-Teilrenten2.080,32 Euro1.837,31 Euro
Vollrente400,00 Euro400,00 Euro

Hinzuverdienstgrenzen bei Höchstverdienern ab 1.1.2012 (bei einem Rentenbeginn im Jahr 2012)

alte Bundesländerneue Bundesländer
1/3-Teilrenten4.215,68 Euro3.709,73 Euro
1/2-Teilrenten3.203,92 Euro2.819,40 Euro
2/3-Teilrenten2.192,16 Euro1.929,06 Euro
Vollrente400,00 Euro400,00 Euro

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  

Mindesthinzuverdienstgrenzen ab 1.7.2011
Rente wegen voller Erwerbsminderung alte Bundesländer  neue Bundesländer  
in voller Höhe400,00 Euro400,00 Euro
in Höhe von 3/4651,53 Euro578,00 Euro
in Höhe von 1/2881,48 Euro782,00 Euro
in Höhe von 1/41.073,10 Euro952,00 Euro


Mindesthinzuverdienstgrenzen ab 1.1.2012
Rente wegen voller Erwerbsminderung alte Bundesländer  neue Bundesländer  
in voller Höhe400,00 Euro400,00 Euro
in Höhe von 3/4669,38 Euro593,84 Euro
in Höhe von 1/2905,63 Euro803,43 Euro
in Höhe von 1/41.102,50 Euro978,08 Euro



Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Mindesthinzuverdienstgrenzen ab 1.7.2011
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungalte Bundesländer  neue Bundesländer  
in voller Höhe881,48 Euro781,98 Euro
in Höhe von 1/21073,10 Euro951,98 Euro


Mindesthinzuverdienstgrenzen ab 1.1.2012
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungalte Bundesländer  neue Bundesländer  
in voller Höhe 905,63 Euro803,43 Euro
in Höhe von 1/21.102,50 Euro978,08 Euro

Übrigens: Sozialleistungsbezug zählt bei Verdienstgrenze

Bei Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung werden auch Sozialleistungen (beispielsweise Krankengeld, Arbeitslosengeld) berücksichtigt. Als Hinzuverdienst wird das der Sozialleistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen genommen.

Anrechnung von Einkommen

Anrechnung von eigenem Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen der Witwe oder des Witwers auf die Witwen- beziehungsweise Witwerrente

Für die Prüfung, welche Einkommensgrenzen (West/Ost) maßgebend sind, ist der gewöhnliche Aufenthalt des/der Berechtigten entscheidend.

West

Todesfall vor dem 1.1.1986: keine Einkommensanrechnung

Todesfall nach dem 31.12.1985:

  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung, wenn bis zum 31.12.1988 das bis zum 31.12.1985 gültige Recht gewählt wurde.
  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung, wenn das eigene Einkommen (der Nettobetrag wird pauschaliert ermittelt) den Freibetrag von monatlich 725,21 Euro zuzüglich 153,83 Euro je waisenrentenberechtigtes Kind nicht übersteigt.
  • Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet.

Ost

  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung, wenn das eigene Einkommen (der Nettobetrag wird pauschaliert ermittelt) den Freibetrag von monatlich 643,37 Euro zuzüglich 136,47 Euro je waisenrentenberechtigtes Kind nicht übersteigt.
  • Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet.

Anrechnung von eigenem Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen der Waise auf die Waisenrente

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Einkommensanrechnung
  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung, wenn das eigene Einkommen (der Nettobetrag wird pauschaliert ermittelt) den Freibetrag von monatlich 483,47 Euro West bzw. 428,91 Euro Ost nicht übersteigt.
  • Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet.

Anrechnung von eigenem Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf die Erziehungsrente

West

  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung, wenn das eigene Einkommen (der Nettobetrag wird pauschaliert ermittelt) den Freibetrag von monatlich 725,21 Euro zuzüglich 153,83 Euro je waisenrentenberechtigtes Kind nicht übersteigt.
  • Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet.

Ost

  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung, wenn das eigene Einkommen (der Nettobetrag wird pauschaliert ermittelt) den Freibetrag von monatlich 643,37 Euro zuzüglich 136,47 Euro je waisenrentenberechtigtes Kind nicht übersteigt.
  • Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet.

Selbstbeteiligung an der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Seit dem 1.1.2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher allgemeiner Beitragssatz. Ab 1.1.2011 beträgt er 15,5 Prozent. Dieser Beitragssatz wird auch in der Krankenversicherung der Rentner angewendet.

Bei versicherungspflichtigen Rentnern übernimmt die Rentenversicherung ab 1.1.2011 einen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag von 7,3 Prozent der Rente. Den verbleibenden Beitragsanteil von 8,2 Prozent haben die Rentner allein zu zahlen. Dafür ist der bis 2008 vom Rentner aufzubringende zusätzliche Beitragssatz von 0,9 Prozent entfallen. Dieser ist bereits in dem allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent enthalten.

Der Beitragsatz zur Pflegeversicherung der Rentner beträgt 1,95 Prozent, für kinderlose Rentner beträgt der Beitragssatz 2,2 Prozent. Der Beitrag muss in voller Höhe vom Rentner allein getragen werden.


Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

27.12.2011